Bund will 44 Millionen an den Jüngsten sparen: Konferenz der Landesjugendringe warnt vor Kürzungen
Landesjugendringe positionieren sich gemeinsam gegen drohende Kürzungen im Kinder- und Jugendplan des Bundes
§47f der Gemeindeordnung findet zu wenig Anwendung
28.05.2016
Zwei Jahrzehnte nach Einführung des § 47f „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ in die schleswig-holsteinische Gemeindeordnung hat sich die Kultur und das Bemühen der Kinder- und Jugendbeteiligung vor Ort in den Gemeinden und Städten nur punktuell verbessert.
Kinder- und Jugendbeteiligung hat sich trotz der „Muss“-Bestimmung im § 47f der Gemeindeordnung nicht flächendeckend in den Kommunen Schleswig-Holsteins etabliert. Sie ist vielmehr abhängig von einzelnen Akteuren. Die dauerhafte Missachtung des § 47f GO sowie des § 4 JuFöG ist nicht mehr hinzunehmen.
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Beschluss der 96. Vollversammlung 2023
Beschluss der 96. Vollversammlung 2023