Schleswig-Holstein von morgen: Unsere Forderungen für junge Menschen zur Landtagswahl 2027
Beschluss der 99. Vollversammlung am 09.05.2026
Beschluss der 99. Vollversammlung am 09.05.2026
15.05.2026
Satzungsänderung: Ermöglichung einer Doppelspitze im Vorstand des Landesjugendrings Schleswig-Holstein e.V.
Die Ermöglichung einer Doppelspitze ist ein wichtiger Schritt, um den Landesjugendring Schleswig-Holstein e.V. zukunftsfähiger aufzustellen. Mit dieser organisatorischen Weiterentwicklung möchten wir auf aktuelle Herausforderungen reagieren und gleichzeitig bewährte Strukturen stärken.
Niedrigschwelliger Zugang zu Engagement
Eine Doppelspitze ermöglicht es, Verantwortung auf mehrere Personen zu verteilen und so Hürden für ehrenamtliches Engagement abzubauen. Gerade für junge Menschen, neue Ehrenamtliche oder Berufstätige wird die Übernahme eines Amtes attraktiver, wenn Aufgaben geteilt und flexibler gestaltet werden können.
Effizienz durch klare Arbeitsteilung
Eine klare Aufteilung von Verantwortungsbereichen kann Einzelpersonen entlasten und eine nachhaltige Vereinsarbeit fördern. Durch die Bündelung von Kompetenzen und die gemeinsame Entscheidungsfindung können Prozesse beschleunigt und die Qualität der Arbeit gesteigert werden.
Formale Verankerung gelebter Praxis
Die Doppelspitze entspricht bereits der tatsächlichen Arbeitsweise in vielen Vereinen und Verbänden. Ihre Verankerung in der Satzung schafft nun Rechtssicherheit und Klarheit.
Gleichberechtigung und Vielfalt
Eine paritätisch besetzte Spitze signalisiert Offenheit und Chancengleichheit. Sie stärkt die Repräsentation unterschiedlicher Perspektiven und fördert eine Kultur der Zusammenarbeit auf Augenhöhe.
Die Vollversammlung des Landesjugendrings Schleswig-Holstein beschließt daher:
Die Satzung des Landesjugendrings soll bei der Vollversammlung 2027 dahingehend ergänzt werden, dass eine Doppelspitze auf der Position des Vorstandsvorsitzes ermöglicht wird. Diese Doppelspitze soll eine Alternative zu einer*einem einzelnen Vorstandsvorsitzenden darstellen. Die beiden Personen der Doppelspitze müssen unterschiedlichen Geschlechts sein. In der Zeit bis zur nächsten Vollversammlung ist der Hauptausschuss des LJR aufgefordert, einen Satzungsänderungsantrag (inklusive Anpassungen der Geschäftsordnung) zu formulieren, der rechtlich geprüft ist und der Vollversammlung 2027 zum Beschluss vorgelegt werden kann.
Position als pdfVV Beschluss Satzungsänderung: Ermöglichung einer Doppelspitze im Vorstand des Landesjugendrings Schleswig-Holstein e.V.
Beschluss der 99. Vollversammlung am 09.05.2026
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