Interkulturelle Öffnung und junge Geflüchtete
Selbstverpflichtung der Landesjugendringe
Selbstverpflichtung der Landesjugendringe
§47f der Gemeindeordnung findet zu wenig Anwendung
Teilhabe von jungen Geflüchteten in der Jugendarbeit und darüber hinaus
Die Jugendverbände und -ringe in Schleswig-Holstein wollen die Rahmenbedingungen für ein gutes Aufwachsen in Schleswig-Holstein in den nächsten zehn Jahren mitgestalten.
Verantwortung für geflüchtete Kinder und Jugendliche übernehmen – weltweit und hier in Schleswig-Holstein