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Online-Fortbildung für Ehren- und Hauptamtliche aus der Jugendverbandsarbeit
25.03.2026, 18:00 - 20:00 Uhr
§47f der Gemeindeordnung findet zu wenig Anwendung
28.05.2016
Zwei Jahrzehnte nach Einführung des § 47f „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ in die schleswig-holsteinische Gemeindeordnung hat sich die Kultur und das Bemühen der Kinder- und Jugendbeteiligung vor Ort in den Gemeinden und Städten nur punktuell verbessert.
Kinder- und Jugendbeteiligung hat sich trotz der „Muss“-Bestimmung im § 47f der Gemeindeordnung nicht flächendeckend in den Kommunen Schleswig-Holsteins etabliert. Sie ist vielmehr abhängig von einzelnen Akteuren. Die dauerhafte Missachtung des § 47f GO sowie des § 4 JuFöG ist nicht mehr hinzunehmen.
Online-Fortbildung für Ehren- und Hauptamtliche aus der Jugendverbandsarbeit
25.03.2026, 18:00 - 20:00 Uhr
online für Ehren- und Hauptamtliche aus der Jugend(verbands)-arbeit
20.04.2026, 17:30 - 19:30 Uhr
Stellenausschreibung beim Landesjugendring Schleswig-Holstein e. V.