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Kreis·jugend·ringe

Die Kreis·jugend·ringe nennt man kurz auch KJR.

Es gibt sie in allen 15 Kreisen und

kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein.

Jeder KJR darf für sich einen Vertreter bestimmen.

Der Vertreter ist im Vorstand vom LJRSH.

Die KJR sind außerdem im Haupt·ausschuss.

Und sie machen bei der Vollversammlung mit.

2-mal im Jahr gibt es eine Landes·versammlung.

Hier treffen sich alle Kreis·jugend·ringe.