
SH SCHAU TIN*
Fachveranstaltung zur geschlechtersensiblen Arbeit mit trans*, inter und nicht-binären Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
09.10.2025, 09:15 - 16:30 Uhr
Änderungen bei der Beantragung von Verdienstausfallerstattungen
12.12.2019
Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung gibt es einige Dinge, die bei der Beantragung von Verdienstausfallerstattungen zu berücksichtigen sind!
Die Freistellungsverordnung regelt die Beantragung von Verdienstausfallerstattungen für Juleica-Inhaber_innen. Mit der neuen Freistellungsverordnung gibt es einige Änderungen, die Antragsteller_innen unbedingt berücksichtigen sollten. Die wesentlichen Änderungen liegen in den eindeutigen Fristsetzungen, welche die bisherige Verordnung offen ließ. Konkret bedeutet dies:
Außerdem stellt die Richtlinie klar, dass Verdienstausfall nur erstattet werden kann, wenn an der Maßnahmen, für die freigestellt wurde, überwiegend schleswig-holsteinische Teilnehmer_innen mitwirken.
Die Freistellungsverordnung findet ihr auf unserer Homepage unter Service / Juleica & Verdienstausfall!
Auch das Antragsformular wird überarbeitet, liegt derzeit aber noch nicht vor.
Fachveranstaltung zur geschlechtersensiblen Arbeit mit trans*, inter und nicht-binären Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
09.10.2025, 09:15 - 16:30 Uhr
in Teilzeit (50 % / 19,35 Stunden/Woche) - idealerweise zum 01.07.2025
in Teilzeit (50 % / 19,35 Stunden/Woche) - idealerweise zum 01.07.2025