Viele Maßnahmen der Jugendarbeit mussten bereits abgesagt werden, viele weitere – insbeson-dere Ferienfreizeiten – werden voraussichtlich noch folgen. Daraus ergeben sich aktuell folgende Handlungsbedarfe:
Förderung der Jugendarbeit
Kreise und Gemeinden fördern Ferienfreizeiten und Bildungsmaßnahmen häufig im Nachgang auf Grundlage von Teilnehmer*innenlisten. Bei abgesagten Angeboten können Träger keine Kosten abrechnen und haben hohe Ausfälle.
In der vom Land geplanten Richtlinie ist eine Unterstützung nur von Trägern der Jugendarbeit, die keine liquiden Mittel vorweisen können, vorgesehen. Alle anderen Träger müssen Mittel einsetzen, die bereits für andere Maßnahmen, Fortbildungen, Beschaffungen usw. eingeplant sind. Dies scha-det der Jugendarbeit langfristig.
Jugendverbände bemühen sich darum, bei ausgefallenen Ferienfreizeiten alternative Angebote zu machen. In den Kommunen sind daher kulante Regelungen erforderlich, die z.B. darin bestehen, Storno- und andere nicht planbare Kosten in der Förderung anzuerkennen und zu erstatten und nicht verausgabte Freizeitenförderung für andere Bereiche der Jugendarbeit wie Tages-veranstaltungen zugänglich zu machen.
Freistellung und Verdienstausfall für Jugendleiter*innen
Nicht alle Jugendleiter*innen können für Maßnahmen eine gültige Jugendleiter*innenCard (Juleica) vorweisen, denn Grundausbildungen und Fortbildungen zur Verlängerung konnten seit März nicht stattfinden. Bundesweit wird es eine Bescheinigung geben, dass abgelaufene Juleicas bis Jahres-ende automatisch weitergelten.
Das Land zahlt Verdienstausfall im Rahmen der Freistellungsverordnung nur bei gültiger Juleica und für Maßnahmen, die öffentlich gefördert werden. Hier sollten ebenfalls kulante Regelungen getroffen werden, damit in den Kommunen die Anträge auf Verdienstausfallerstattung anerkannt werden können:

  • Anerkennung der Bescheinigung als Grundlage für Verdienstausfall durch das Land
  • Kulanzregelungen im Rahmen der Richtlinie („unverzichtbare Qualifikation“) für betroffene Jugendleiter*innen ohne Juleica-Grundausbildung durch das Land
  • Tagesveranstaltungen und andere Ersatzmaßnahmen durch die Kommunen fördern, die bisher nicht geplant waren, und hierfür auch Freistellung und Verdienstausfall ermöglichen.
  • Jugendfreizeitstätten unterstützen


Viele Jugendunterkünfte, Jugendbildungsstätten, feste Zeltlager, Jugendbildungsschiffe etc. stehen kurz vor dem Aus. Auch mit den angekündigten Lockerungen kann der Großteil der Einrichtungen keine Gäste aufnehmen, da er auf Jugendgruppen eingerichtet ist und vor allem über Gruppenun-terbringung, Gemeinschaftsbäder und Gemeinschaftsräume verfügt. Auf Bundes- und Landesebene gibt es immer noch kein tragfähiges Konzept, um das Überleben dieser gemeinnüt-zigen Einrichtungen abzusichern. Jugendarbeit benötigt diese Infrastruktur dringend für ihre zukünftigen Aktivitäten. Wir fordern Politik auf, die gemeinnützigen Jugendunterkünfte schnell zu unterstützen!

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