Header EUWahl24

Wie funktioniert die Wahl?

Informationen (nicht nur) für Erstwähler*innen

Wann kann gewählt werden?

Wahltag ist Sonntag, der 09. Juni von 8.00 bis 18.00 Uhr. Vorher kann man schon per Briefwahl wählen.

Wer darf wählen?

Alle Deutschen und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Sonntag, den 09. Juni 2024, das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens drei Monate in der Bundesrepublik Deutschland oder einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union leben und in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind bzw. einen Wahlschein haben. Auch die nichtdeutschen Unionsbürger*innen können an der Wahl teilnehmen, entweder in Deutschland oder in ihrem Herkunftsland. Sie werden automatisch von der zuständigen Gemeinde in ein Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie das bereits für eine frühere Wahl zum Europäischen Parlament beantragt haben, sofern sie nicht zwischenzeitlich – auch für begrenzte Zeit – wieder ins Ausland gezogen sind. Wer erstmalig in ein deutsches Wählerverzeichnis aufgenommen werden möchte, muss bis spätestens 21. Tage vor der Wahl (19. Mai 2024) bei seiner Gemeinde einen Antrag stellen.

Wer wird gewählt?

Gewählt werden die 720 Mitglieder des Europäischen Parlaments aus den 27 Mitgliedsländern der Europäischen Union. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Sitze. Eine Sperrklausel, also eine Mindestschwelle für den Einzug ins Europäische Parlament, gibt es 2024 nicht (voraussichtlich aber ab der darauffolgenden Europawahl 2029).

Wichtig

  1. Wählen kann nur, wer als Wahlberechtige*r in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
  2. Bis zum 21. Tage vor der Wahl (19. Mai 202024) sollen die Wahlbenachrichtigungen bei den Wahlberechtigten eingetroffen sein. Wer irrtümlich keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich an seine Gemeindebehörde (Rathaus/Amtsverwaltung) wenden.
  3. Auf der Wahlbenachrichtigung steht u. a., wo das Wahllokal ist, ob dieses barrierefrei ist und wann gewählt werden kann. Der Benachrichtigungsbrief ist mit zur Wahl zu nehmen und dem Wahlvorstand vorzulegen. Wer sie nicht mehr hat, kann auch wählen, wenn sie*er den Personalausweis oder Reisepass vorlegt.
  4. Die Wahl ist geheim.

Briefwahl

Wer am 09. Juni 2024 nicht ins Wahllokal gehen kann oder will, kann bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 18.00 Uhr Briefwahlunterlagen anfordern. In besonderen Ausnahmefällen kann man einen Wahlschein auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr beantragen, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen zur Europawahl sind bei der zuständigen Gemeindebehörde (Stadt, Gemeinde, Amt) zu beantragen. Sie werden an die Wohnanschrift oder (sofern beantragt) eine andere angegebene Adresse (kann auch z. B. die Urlaubsadresse sein) versandt. Die Briefwahlunterlagen können auch mündlich (nicht telefonisch) oder per E-Mail bei der Gemeindebehörde beantragt werden. Einige Gemeinden stellen auch ein Online-Formular in ihrem Internet-Angebot zur Verfügung. Beantragt man die Briefwahlunterlagen mündlich bei der Gemeindebehörde, hat man die Möglichkeit gleich direkt vor Ort zu wählen. 

Stimmzettel

Der Stimmzettel enthält:

  • die Namen und Kurzbezeichnungen der Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen
  • deren zugelassene Wahlvorschläge (Listen für einzelne Bundesländer oder gemeinsame Listen für alle Bundesländer) mit den
  • Vor- und Nachnamen der ersten 10 Bewerber*innen sowie deren Beruf oder Stand und Wohnort.

Wie viele Stimmen gibt es?

  • Bei der Europawahl hat jede*r Wähler*in eine Stimme.
  • Gewählt werden nur Listen, keine Einzelbewerber*innen. Auf dem Stimmzettel ist bei den einzelnen Wahlvorschlägen angegeben, ob die Liste für ein Land oder als gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt ist.

Wann sind die Stimmen ungültig?

  • wenn auf dem Stimmzettel der Wille nicht zweifelsfrei erkennbar ist, z.B. wenn das Kreuz einem Wahlvorschlag nicht eindeutig zuzuordnen ist.
  • wenn der Stimmzettel einen Zusatz oder Vorbehalt oder mehr als ein Kreuz enthält.
  • wenn der Stimmzettel keine Kennzeichnung enthält.

Öffentlichkeit

Jede*r hat das Recht die Wahlhandlung und im Anschluss daran die Auszählung der Stimmen im Wahllokal zu beobachten.

 

Wesentliche Aufgaben des Europäischen Parlaments

Das EU-Parlament vertritt die Interessen der Bürger*innen aller Mitgliedsstaaten. Durch direkte Wahlen können alle volljährigen EU-Bürger*innen über die Zusammensetzung des Parlamentes mitentscheiden.

Zu den wichtigsten Aufgaben des Europäischen Parlaments zählen:

Gesetzgebung

So wie es Gesetze gibt, die in Deutschland gelten, werden auch Gesetze beschlossen, welche für alle Mitgliedstaaten der EU gelten. Gesetzentwürfe werden von der Europäischen Kommission (Vertreter_innen der Regierungen) vorgelegt und müssen vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat (Staats- und Regierungsoberhäupter, Ratspräsident und Präsident der EU-Kommission) beschlossen oder abgelehnt werden.

Demokratische Kontrollrechte

Kommission und Rat sind dem Parlament Rechenschaft schuldig und müssen regelmäßig über Ihre Arbeit berichten. Ist das Parlament mit der Arbeit der Kommission unzufrieden, kann das Misstrauen gegen die Kommission ausgesprochen werden. Das Parlament kann die Kommission in einem solchen Fall sogar zum Rücktritt zwingen.

Haushaltsrecht

Das Parlament bestimmt mit, wie vorhandenes Geld eingesetzt werden soll. Die Kommission reicht einen Haushaltsentwurf ein, der vom Parlament und dem Rat beraten wird. Hierbei wird dem Haushaltsentwurf entweder zugestimmt oder es werden Änderungen beschlossen.

Seit 2009 (Vertrag von Lissabon) hat das Parlament außerdem die Aufgabe, den_die Präsident_in der Europäischen Kommission für fünf Jahre zu wählen.

Derzeit steckt die Europäische Union in der wohl schwersten Krise seit ihrer Gründung. Großbritannien hat per Volksentscheid als erster Staat entschieden, die Europäische Union zu verlassen (sogenannter „Brexit“, von „Britain“ (Britannien) und „Exit“ (Ausstieg)). Die EU verliert damit ein frühes, politisch und wirtschaftlich wichtiges Mitglied. Gleichzeitig finden in vielen Mitgliedsstaaten politische Richtungen Zuspruch, die nationale Eigeninteressen in den Vordergrund rücken. Die Europäische Union muss sich somit, nachdem sie viele Jahrzehnte beständig erweitert wurde, zum ersten Mal Zersetzungserscheinungen stellen.

In diesem Zusammenhang gerät häufig in Vergessenheit, dass die EU und ihre Vorgängerorganisationen in den 1950er Jahren als Friedensprojekt für ein durch zwei Weltkriege zerstörtes Europa erdacht wurde. Zu keinem Zeitpunkt der europäischen Geschichte konnten Frieden und Wohlstand so nachhaltig und für so viele Menschen gesichert werden wie durch die Europäische Union und das Zusammenwirken ihrer Mitgliedsstaaten.

Der Landesjugendring hat hier seine Standpunkte zu Europa veröffentlicht.

Wählen gehen!

Als Bürger_innen der Europäischen Union haben Menschen ab Vollendung des 16. Lebensjahres in Deutschland (und den anderen Mitgliedsstaaten, dort teilweise erst ab 18) alle 5 Jahre die Möglichkeit, die Zusammensetzung des Europäischen Parlamentes mitzubestimmen. Wer die EU erhalten und Europa als Wertegemeinschaft stärken möchte, geht am 09.06.2024 wählen!

 Informationen in leichter Sprache

Hier finden sich Informationen zur Europawahl auch in leichter Sprache.

 

 

News