
Corona und Jugendarbeit in SH
Aktuelles zu Verordnungen, praktische Hinweise usw.
Keine direkten Folgen für die Jugendarbeit
25.02.2020
Am 1. März 2020 tritt das Masernschutzgesetz in Kraft. Für Einrichtungen und Angebote der Jugendarbeit besteht nach unserer derzeitigen Einschätzung keine Impflicht und daher kein Handlungsbedarf. Etwas anders kann gelten, wenn Jugendverbände z.B. Angebote in der Ganztagsschule machen.
Weitere Informationen hat der Bayerische Jugendring zusammengetragen (PDF).
Aktuelles zu Verordnungen, praktische Hinweise usw.
Fortbildung zu Gedenkstättenpädagogik, Erinnerungsarbeit und Menschenrechtspädagogik in Schleswig-Holstein
22.02.2021, 17:00 - 19:30 Uhr
16.02.2021 - 16.02.2021, 17:00 - 19:00 Uhr