Die Bundeszentralstelle Juleica beim Bundesjugendring sowie die Landeszentralstellen (LZS) der Bundesländer haben sich darauf geeinigt, aufgrund der Pandemielage auch 2022 anteilig digitale Grundausbildungen und digitale Verlängerungsausbildungen zu ermöglichen. Anders als 2020 und 2021 gibt es aber keine automatischen Verlängerungen von Juleicas.

Die Regelung aus 2020 und 2021 wird weiter umgesetzt. Für 2022 gilt entsprechend: Grundausbildungen können anteilig als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden. Ein Präsenz- und Gruppenanteil ist notwendig. Welche Module/Themen als digitale Maßnahme durchgeführt und anerkannt werden können, der Umgang mit Erste-Hilfe-Kursen sowie die Bestimmung des unabdingbaren Präsenzanteils (der Bundesjugendring empfiehlt mind. 1/3 Präsenzteil), wird durch die jeweilige LZS bestimmt und geregelt. Die Form der Ausbildung sollte beim Onlineantrag inklusive Datum und allen weiteren notwendigen Angaben angegeben werden.

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