Der Bundesrat hat am 18. Dezember das Jahressteuergesetz beschlossen. Darin enthalten ist eine Vielzahl neuer Regelungen.

Unter anderem eine Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibeträge:

  • Der Übungsleiterfreibetrag wird von 2.400 Euro auf 3.000 Euro und der Ehrenamtsfreibetrag von 720 auf 840 Euro erhöht,
  • die Arbeit der gemeinnützigen Vereine wird vereinfacht. Der Betrag, bis zu dem ein vereinfachter Zuwendungsnachweis (ohne Spendenquittung) möglich ist, wird auf 300 Euro angehoben,
  • das Spektrum der anerkannten gemeinnützigen Zwecksetzungen wird u.a. um Klimaschutz und Freifunk

 Pressemitteilung

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