Rechtliches & Versicherungen

Informationen für Verbände und Jugendleiter_innen

Rechtliches

Der Landesjugendring gibt  "Rechtliche Grundlagen für die Jugendarbeit in SH" heraus und steht bei Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung. Einige Rechtsgrundlagen sind online verfügbar:

SGB VIII - Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

Jugendförderungsgesetz des Landes SH

Schwimmen/Wassersport mit Gruppen (Orientierung am Schulerlass, S. 29ff)

Fotos in der Jugendarbeit (s. auch Datenschutz)

Steuertipps für Vereine

Übergabe: Wie der Vorstandswechsel gelingt

Rechtsgutachten: Aufsichtspflicht in der Offenen Arbeit (für Jugendzentren etc.)

Jugendschutzgesetz – Informationen für Jugendgruppenleiter*innen 

Ergänzung des Vereinsrechts

Seit 21.03.23 ist eine Ergänzung des Vereinsrechts in Kraft, die digitale Mitgliederversammlungen ohne entsprechende Satzungsregelung ermöglicht.

Möglich sind dann

  • Hybride Versammlungen, Voraussetzung: Ankündigung in der Einladung reicht aus, mit Angabe des Kommunikationswegs (z.B. Videokonferenz)
  • rein virtuelle Versammlungen,  Voraussetzung: ein Beschluss der Versammlung für (alle oder einzelne) zukünftige Versammlungen – oder wie bisher eine entsprechende Satzungsregelung. 

Konkret wird dazu in § 32 BGB nach Absatz 1 folgender Absatz 2 eingefügt:

  • „(2) Bei der Berufung der Versammlung kann vorgesehen werden, dass Mitglieder auch ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation an der Versammlung teilnehmen und andere Mitgliederrechte ausüben können (hybride Versammlung). Die Mitglieder können beschließen, dass künftige Versammlungen auch als virtuelle Versammlungen einberufen werden können, an der Mitglieder ohne Anwesenheit am Versammlungsort im Wege der elektronischen Kommunikation teilnehmen und ihre anderen Mitgliederrechte ausüben müssen. Wird eine hybride oder virtuelle Versammlung einberufen, so muss bei der Berufung auch angegeben werden, wie die Mitglieder ihre Rechte im Wege der elektronischen Kommunikation ausüben können.“

Damit werden hybride Mitgliederversammlungen ermöglicht, ohne dass dies in der Satzung verankert sein muss. In Satzungen können aber auch davon abweichende Regelungen festgelegt und somit beispielsweise hybride oder rein virtuelle Mitgliederversammlungen ausgeschlossen werden. Es wird erwartet, dass die Details der Auslegung, etwa welche elektronischen Wege zulässig sind, im Wege der Rechtsprechung geklärt werden.

Filme zeigen in der Jugendarbeit

Im Sinne des deutschen Urheberrechtsgesetzes berechtigen der Kauf oder das Ausleihen von kommerziellen Filmen nur zur Vorführung im privaten Bereich. Somit müssen bei Vorführungen im Bereich der Jugendarbeit, auch bei kleinen Gruppen, die Lizenzen für die jeweiligen Filme erworben werden. Es geht hierbei nicht um den Erwerb von Filmen, sondern um die Nutzung legal erworbener Filme, d.h. die öffentlichen Vorführungen von Filmen, die bereits gekauft oder geliehen wurden oder die gestreamt werden. MPLC z.B. ist eine Lizenzierungsfirma, die viele Studios vertritt - vergleichbar mit GEMA für Musik, aber ohne Verwertungsmonopol, sondern privatgewerblich, so dass es andere Wege des Lizenzerwerbs gibt.  Wenn der Verein also Filme zeigt, muss er für jede legale Vorführung eine Lizenz erwerben oder eine Rahmenlizenz (wenn er nicht Filme nutzt, die lizenzfrei/nicht-gewerblich sind, häufig nicht der Fall). Die MPLC-Schirmlizenzen sind Gebäude-gebunden, nicht Träger-gebunden. Eine Alternative sind gemeinnützige Verleiher, auch dort zahlt man Gebühren (z.B. https://bjf.clubfilmothek.de/). GEMA fällt übrigens zusätzlich an.

Für professionelle gemeinnützige Filmvorführungen (Kartenverkauf finanziert Verleih etc.): https://www.dorfkinoeinfach.de/

Versicherungen

Seit 1982 arbeitet der Landesjugendring mit der Bernhard Assekuranz zusammen, die über ein umfangreiches Wissen in der Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden verfügt, z.B. zu Haftpflicht-, Unfall-, Vereinsrechtschutz, Inventar- und Reiseversicherungen. Der Landesjugendring berät dazu seine Mitglieder hinsichtlich organisatorischer Fragen, die in der verbandlichen Jugendarbeit auftreten sowie Fragen zu den Themen Vereinsrecht und Haftung/Versicherungen, die vor dem Hintergrund praktischer Erfahrungen, aber ohne juristische Expertise beantwortet werden. Zusätzlich bietet der Landesjugendring regelmäßig ein Versicherungsseminar an.

Zum Thema Umsatzsteuer, datenschutzrechtliche Vorlagen etc. stellt auch die Junge Nordkirche verlässliche Informationen zur Verfügung.